Satzungsänderung

Liebe quartier4-InteressentInnen,

im Frühjahr haben wir euch allen den Satzungsentwurf geschickt und anschließend eure Rückmeldungen eingearbeitet. Diese Version wurde beim Jour Fixe am 27.05.2019 besprochen. Es gab dort nach der Diskussion keine Einwände und der Entwurf wurde von allen Anwesenden für gut befunden. Auch der Prüfverband VdW befand diesen für genehmigungsfähig.

Bei der Suche nach potentiellen Vorstand- (VS) und Aufsichtsrat- (AR) Mitgliedern stellte sich kürzlich heraus, dass der bisherige Satzungsentwurf zwei etwas unglückliche Einschränkungen enthielt:
§ 21, Abs. 3 und § 24, Abs. 3 beinhalteten eine zweijährige Sperrfrist für den Wechsel vom AR zum VS und umgekehrt.
Der Koordinationskreis schlägt nun vor, diese Sperrfrist zu streichen. Damit ist die Genossenschaft künftig flexibler. So kann z.B. ein Aufsichtsrat-Mitglied den Posten eines (ausgeschiedenen) Vorstands übernehmen ohne eine Sperrfrist einhalten zu müssen.
Die (gesetzlich vorgeschriebene) Entlastung durch die Mitgliederversammlung vor einem Wechsel bleibt selbstverständlich bestehen.

Ein weiterer Änderungsvorschlag betrifft § 22, Abs. 6.
Alle haben es übersehen: Im letzten Satz fehlt nur ein einziges, aber dennoch wichtiges, Wort. Richtig muss der Satz lauten:
„Er ist mit der Mehrheit seiner Mitglieder beschlussfähig.“

Der VdW (unser Prüfverband) hat diese Änderungsvorschläge bereits geprüft und hat keine Einwände.
Die aktualisierte, paraphierte Version der Satzung findet ihr >> hier.


Solltet ihr Einwände haben schreibt bitte bis zum 10. Januar 2020 eine E-Mail an Christian Wollin.
Am Jour Fixe am 13.1.2020 werden wir über den geänderten Satzungsentwurf abstimmen.

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