Finanzierung

Finanzierung –
Bau und Betrieb des Genossenschaftshauses

Neben Drittfinanzierung durch Banken und öffentliche Förderung tragen die Mitglieder der Genossenschaft zur Deckung der Investitions- und Betriebskosten bei.

Genossenschaftsanteile
Grundvoraussetzung einer Mitgliedschaft ist der Erwerb zumindest eines Genossenschaftsanteil zu 1.000 €. Beim Austritt aus der Genossenschaft wird dieser Anteil wieder (wertkorrigiert) ausbezahlt.

Wohnungsbezogene Pflichtanteile
Wohnende Mitglieder tragen einen Teil der Investitionskosten selbst, und zwar über einen wohnungsbezogenen Pflichtteil. Dieser errechnet sich direkt aus der Größe der bezogenen Wohnung. Beim Auszug aus der Wohnung werden die wohnungsbezogenen Pflichtanteile wieder zurückbezahlt. Da der Wohnungsbezogene Pflichtanteil das wesentliche Eigenkapital der Genossenschaft darstellt, werden die Pflichtanteile je nach Wohnungsgrösse mehrere 10.000€ betragen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert jedoch genossenschaftliches Wohnen durch zinsgünstige Darlehen an Genossenschaftsmitglieder zur Deckung ihres wohnungsbezogenen Pflichtanteils. Was zunächst wie eine ernorme finanzielle Belastung klingt, kann auch eine attraktive Möglichkeit zur privaten Vermögensbildung sein.

Nachrangige Darlehen an die Genossenschaft
Genossenschaftsmitglieder und andere können das Projekt auch über nachrangige Darlehen aktiv fördern. Die Genossenschaft verzinst diese Darlehen oberhalb der marktüblichen Zinsen für Fest- bzw. Tagesgeld.

Nutzungsgebühr
Die wohnenden Mitglieder zahlen eine wohnungsbezogene Nutzungsgebühr (Miete) zur Deckung der Betriebskosten und zur Tilgung der Fremdfinanzierung.

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