18.03.2019 – Satzungsworkshop 3

Es war der dritte und letzte Workshop zur Satzung der zukünftigen Wohngenossenschaft. Neun Aktive trafen sich, um an diesem langen Abend die rechtlichen Grundlagen für das zukünftige Zusammenwohnen und -wirtschaften zu definieren.

Ein besonderes Augenmerk lag diesmal auf der Selbstverwaltung und der Mitbestimmung durch die Mitglieder. Zentrale Institution ist hier die Genossenschaftsversammlung, bei der jedes Genossenschaftsmitglied mit einer Stimme gleichberechtigt vertreten ist. Die Versammlung wählt aus ihren Reihen einen mehrköpfigen Aufsichtsrat, der die langfristige Entwicklung der Genossenschaft steuert. Das eigentliche Tagesgeschäft wird jedoch von den Vorständen geleistet. Diese werden vom Aufsichtsrat ernannt und müssen regelmässig Aufsichtsrat und Genossenschafts-versammlung informieren und Rechenschaft ablegen.

Im Zweifel wurde der Genossenschaftsversammlung das größere Gewicht zugewiesen. Dabei haben wir abgewogen, um den Vorständen genug Freiheit für verantwortliches Handeln zu geben.

Den Schutz vor Spekulation haben wir besonders Ernst genommen. Dazu muss das Eigentum der Genossenschaft vor Verkauf geschützt werden. Dies ist durch hohe Hürden in der Satzung nahezu ausgeschlossen. Wohnungen sollen ja bewohnt und belebt sein und nicht zum Verkauf stehen.  

Ebenfalls in der Satzung verankert sind nun Kredite von Genossenschaftsmitgliedern an die Genossenschaft. Diese sollen zusätzlich zu Finanzierungsquellen wie Bankdarlehen und wohnungsbezogenen Pflichtanteilen zur Finanzierung der hohen Investitionskosten beitragen. Neben der aktiven Unterstützung des Projekts winken dem Kreditgeber eine feste Verzinsung über eine vorab vereinbarte Laufzeit.

Der abschliessende Satzungsentwurf wird den Kooperationspartnern bereits kommenden Montag am Jour Fixe vorgestellt und dann noch extern geprüft. Ein wichtiger Grundstein für die angestrebte Genossenschaftsgründung im Juli 2019 ist damit gelegt.

Den Entwurf findet ihr hier

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